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Autor Thema: Recht auf eigenes Bild beim Fotografen?  (Gelesen 1402 mal)
Landskron
keine Tüte mehr ...
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Beiträge: 4


« am: 28. Oktober 2006, 11:26:36 »

Hallo,

heute habe ich ich mir angemeldet. Ich lese zwar schon eine Weile mit,
hab mich aber jetzt doch zur Anmeldung entschlossen.

Und habe auch gleich eine Frage:

Ich habe letzte Woche einige Fotos beim Fotografen machen lassen, so
mit Freundin gemeinsam auf dem Foto und das ganze im Studio beim Fotografen. Die Fotos wurden digital gemacht, wir haben uns die Bilder auf Papier bringen lassen und die Bilddateien hat man uns auf Wunsch auch auf einer Diskette gespeichert. Natürlich mussten wir diese Disketten mit knapp 3 € das Stück ziemlich teuer bezahlen und es passte auch nur jeweils ein Bild auf eine Diskette. Aber da die Bilder ganz gut geworden waren, haben wir das gezahlt, um die Bilder mit nach Hause nehmen zu können und später für uns weiterverwenden zu können.

Tja, zuhause dann die Überraschung, die Bilddateien waren verschlüsselt, auf Nachfrage beim Fotografen bestätigte dieser die Verschlüsselung und meinte, wir können jederzeit Bilder nachbestellen kommen, bei ihm und zu seinen Preisen.

Ich bin der Meinung, wir haben ihn für seine Arbeit bezahlt, haben auch noch den Preis für die Speicherung des Bildes auf eine Diskette bezahlt und können nun nichts damit anfangen, wenn wir nicht wieder zu ihm gehen wollen.

Ich hätte die Dateien gerne unverschlüsselt, sei es um sie als Desktop-Hintergrund zu nutzen oder was auch immer.

Seiten, die sich mit dem Recht am eigenen Bild beschäftigen, helfen mir da auch nicht weiter.

Kennt sich hier jemand damit aus? Ist so etwas üblich? Was kann ich tun?

Danke für Eure Hilfe!
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Rainer Hey
Administrator
lebende Forenlegende
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Beiträge: 4219



« Antworten #1 am: 28. Oktober 2006, 20:09:30 »

Vorab: niemand, der nicht unmittelbar beteiligt war, weiß, was genau besprochen wurde - deshalb ist ein konkreter Ratschlag unmöglich.

Deshalb nur soviel:

Das Recht auf das eigene Bild betrifft die Veröffentlichung - und da geht es nicht ohne Deine Zustimung. Das Urheberrecht bleibt aber immer beim Fotografen und er kann vereinbaren, in welcher Form die Bilder verwertet/verwendet werden. Es ist durchaus üblich, daß die Originaldatei (früher: die Negative) beim Fotografen bleiben und der Kunde nur Ausbelichtungen bekommt. Denn daran verdient er.

Im konkreten Fall wärfe zu klären, warum er Dir die Dateien auf Diskette mitgegeben hat, ohne darauf hinzuweisen, daß die Datei verschlüsselt hat. Aber vielleicht hast Du ja auch nicht richtig zugehört oder auch nicht richtig gefragt - das passiert schon mal, wenn man mit den Gepflogenheiten nicht vertraut ist.

Mit Sicherheit hättet Ihr mehr bezahlen müssen, wenn der Fotograf die Session nach Zeit/Materialaufwand abgerechnet hätte. Der Weg über den Verkauf von Abzügen eine Mischkalkulation, die von der Hoffnung lebt, daß der Kunde nochmal nachbestellt.

Mein Vorschlag ist, den Fotografen zu bitten, unverschlüsselte Versionen in niedriger Auflösung (Bildschirmauflösung) zur Verfügung zu stellen. So kommt jeder auf seine Kosten. Du kannst die Datei als Bildschirmhintergrund verwenden und der Fotograf kann sicher sein, daß Du zu ihm kommt, wenn Du weitere Papierabzüge benötigst.

Gruß

Rainer
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Landskron
keine Tüte mehr ...
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Beiträge: 4


« Antworten #2 am: 29. Oktober 2006, 08:36:54 »

Hallo Rainer,

danke erstmal für die schnelle Antwort.

Stimmt, mit den Gepflogenheiten war ich nicht vertraut, wird mir in dieser Art sicher nicht mehr passieren, ich werde sowas vorher abklären. Es war eben unser erster Besuch und dabei haben wir gar nicht so weit gedacht.

Deinen Tipp mit den unverschlüsselten Dateien in Bildschirmauflösung werde ich nochmal aufgreifen, mal schauen was dabei herauskommt.

Vielen Dank!

Gruß

Landskron
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