Im Prinzip kannst Du noch froh sein, daß er nicht gleich einen Rechtsanwalt beauftragt hat, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und GROSSE Rechnungen zu schicken.
Das stimmt, ansonsten musste ich vor Gericht gehen. Übrigen es gibt eine Gerichtsentscheidung, dass solche Mahnungen nicht mehr als 20EUR sein können, da man kein Rechtsanwalt sein muss um sie auszustellen. Besonders wenn die Kanzlei schon mehrere solche ausgestellt hat.
Ob er alles verlangen kann was er will ist auch eine Frage. Wenn nach dem Gerichtsbeschluss die Sache als gering erkannt wird, kann an sie das Gesetz für Urheberrecht gar nicht angewendet werden. Und das ist auch eine Frage für sich.
Da wird vorher über den Preis verhandelt.
Ich meinte in dem Fall, wenn es nicht gemacht worden war. Stellt euch vor, wenn für ein Scheißfoto im Internet mit begrenztem Besucheranzahl, ca. 50, kostet es 150 EUR, wie viel wird ein Kunstfoto in einer Zeitung kosten? 10 oder 100 Millionen? Es kann durchaus wegen eines Irrtums gedruckt werden und dann sagt der Fotograf:"Tja, mein Foto kostet 10 Mio., bitte überweisen..."
Das geht doch nicht so einfach?
BeitragVerfasst: Mi 11 Okt, 2006 7:15 pm Titel:
Ob Kunst oder nicht spielt keine Rolle. Das Urheberrecht gilt auch für Produktfotos.
Darüber habe ich schon geschrieben. Aber wenn dieser Produkt nicht von ihm erstellt wurde? Hast du etwas schon darüber gelesen?
Anwälte sind nämlich die einzigen, die eine Rechtsberatung geben dürfen.
Ist nicht so. Fast alle Ämter und Gemeinden, Berater könnten dir eine Rechtsberatung geben und dabei umsonst oder recht günstig, allerdings, denke ich, nicht in diesem Fall.
Meine Meinung: sei froh, daß Du keine Abmahnung bekommen hast und zahle das geforderte Honorar.
Der Meinung bin ich auch und höchstwahrscheinlich werde ich es auch tun.
Mir tut es nicht so sehr wegen des Geldes leid, sondern weil ein Klugscheißer für sein beschissenes Foto so viel Geld abkriegt.:evil:
Mir ist auch nicht sehr angenehm, wenn einer meine Fotos nimmt, aber noch unangenehmer ist es, von jemandem, der nicht viel davon hat, dafür Geld zu verlangen. Und wenn ich seine Rechnung bezahle, werde ich auch den Anderen gleiche Rechnungen stellen müssen, um auf meins zu kommen, dass will ich aber nicht.
Übrigens, wenn ich sage z.B. 30 Eur, er meint 50 aber am Ende der Richter sagt:" 30 EUr ist angemessen". Wer bezahlt da die Kosten?