23. Mai 2012, 17:53:14
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Autor Thema: Digitales Foto eines Netzteiles für 50 Euro! Und so geht´s..  (Gelesen 1850 mal)
trytakova777
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« am: 11. Oktober 2006, 12:16:49 »

Hallo!
Habe Hier ne rechtliche Frage.
Ich habe im **** ein Ding verkauft. Dummerweise habe ich dafür ein Bild von einem anderen Verkäufer genommen. Das Ding habe ich 3 mal verkauft, kann man sagen auf drei verschiedenen Seiten.
Und jetzt verlangt von mir der vermutliche Besitzer der dig. Bildes 50 Eur für jedes Mal, dass ich das Bild eingestellt habe. Das Bild ist übrigens keine Kunst. ********ISAPI.dll?ViewItem&item=130034581393&ssPageName=ADME:L:EOISSA:DE:11]Hier geht´s zum Artikel[/url]
Und Hier sind die Fragen.

1. Kann er von mir welches Schmerzengeld verlangen, wenn ich die Bilder ohne seine Erlaubnis ausgestellt habe, wenn es nicht nachvollziehbar war, dass das Bild ihm gehört?

2. Kann er überhaupt so viel Geld verlangen für ein Foto, von solcher Qualität? Ich meine 24 Bewerbungsfotos kosten 24 Eur. Wie ist eure Erfahrung?  In der Rechnung hat er sogar nicht den Namen des Bildes eingegeben. Wie kann er Geld für etwas verlangen, was keinen Namen oder Nummer hat? Wie geht es überhaupt bei den profi. Fotografen?

3. Geht es übrigens, wenn ich ein Foto von jemandem unerlaubt ausstelle und dann feiwillig innerhalb eines Monates angemessen bezahle?

Das Bild habe ich übrigens nur verlinkt und es war schon bei **** hochgeladen und von **** verarbeitet.

Ich werde mich für euere Anwort sehr interessieren, da es heutzutage im Internet sehr umstrittenes Thema ist. Wäre toll, wenn jemand einen realen einen Beispiel geben könnte
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« Antworten #1 am: 11. Oktober 2006, 15:13:29 »

Zitat von: "trytakova777"

Dummerweise habe ich dafür ein Bild von einem anderen Verkäufer genommen.


Ja, schwerer Fehler.

Zitat

Das Ding habe ich 3 mal verkauft, kann man sagen auf drei verschiedenen Seiten.
Und jetzt verlangt von mir der vermutliche Besitzer der dig. Bildes 50 Eur für jedes Mal, dass ich das Bild eingestellt habe. Das Bild ist übrigens keine Kunst.


Wir leben in einer Marktwirtschaft. Jeder kann verlangen, was er will, solange das nicht sittenwidrig oder Wucher ist.  Im Prinzip kannst Du noch froh sein, daß er nicht gleich einen Rechtsanwalt beauftragt hat, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und GROSSE Rechnungen zu schicken.

Zitat
1. Kann er von mir welches Schmerzengeld verlangen, wenn ich die Bilder ohne seine Erlaubnis ausgestellt habe, wenn es nicht nachvollziehbar war, dass das Bild ihm gehört?


Schmerzensgeld kann er nicht verlangen, solange Du nicht hinfährst und ihm auf die Nase haust. Aber klar, er hat offensichtlich die Rechte am Bild und für die Nutzung kann er Geld verlangen. Hättest Du vorher nachgefragt, hättest Du aber noch sagen können: "50 Euro? Du Spinner! Dann behalte dein Foto!"

Zitat
Wie geht es überhaupt bei den profi. Fotografen?


Da wird vorher über den Preis verhandelt.

Zitat

3. Geht es übrigens, wenn ich ein Foto von jemandem unerlaubt ausstelle und dann feiwillig innerhalb eines Monates angemessen bezahle?


Wenn Du die Leistung schon in Anspruch genommen hast, liegt es nicht mehr bei Dir zu entscheiden, was angemessen ist.

Also nächstes Mal selbst Fotos machen. Dann gibt es auch keinen Ärger.

Du kannst es natürlich drauf ankommen lassen. Wenn er Geld will, und Du nichts zahlst, muß er klagen. Aber ob's dann weniger wird? "Vor Gericht und auf hoher See .... "  :roll:
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Rainer Hey
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« Antworten #2 am: 11. Oktober 2006, 19:15:34 »

Ob Kunst oder nicht spielt keine Rolle.  Das Urheberrecht gilt auch für Produktfotos.

Du kannst jetzt natürlich zum Anwalt gehen und Dir Rat holen. Anwälte sind nämlich die einzigen, die eine Rechtsberatung geben dürfen. Vermutlich  ist aber der Anwalt teurer als die 50 Euro für jede unerlaubte Veröffentlichung.

Meine Meinung: sei froh, daß Du keine Abmahnung bekommen hast und zahle das geforderte Honorar.

Gruß

Rainer
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trytakova777
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« Antworten #3 am: 12. Oktober 2006, 16:45:44 »

Zitat
Im Prinzip kannst Du noch froh sein, daß er nicht gleich einen Rechtsanwalt beauftragt hat, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und GROSSE Rechnungen zu schicken.

Das stimmt, ansonsten musste ich vor Gericht gehen. Übrigen es gibt eine Gerichtsentscheidung, dass solche Mahnungen nicht mehr als 20EUR sein können, da man kein Rechtsanwalt sein muss um sie auszustellen. Besonders wenn die Kanzlei schon mehrere solche ausgestellt hat.

Ob er alles verlangen kann was er will ist auch eine Frage. Wenn nach dem Gerichtsbeschluss die Sache als gering erkannt wird, kann an sie das Gesetz für Urheberrecht gar nicht angewendet werden. Und das ist auch eine Frage für sich.


Zitat
Da wird vorher über den Preis verhandelt.

Ich meinte in dem Fall, wenn es nicht gemacht worden war. Stellt euch vor, wenn für ein Scheißfoto im Internet mit begrenztem Besucheranzahl, ca. 50, kostet es 150 EUR, wie viel wird ein Kunstfoto in einer Zeitung kosten? 10 oder 100 Millionen? Es kann durchaus wegen eines Irrtums gedruckt werden und dann sagt der Fotograf:"Tja, mein Foto kostet 10 Mio., bitte überweisen..."
Das geht doch nicht so einfach?


Zitat
   
BeitragVerfasst: Mi 11 Okt, 2006 7:15 pm    Titel:  
Ob Kunst oder nicht spielt keine Rolle. Das Urheberrecht gilt auch für Produktfotos.

Darüber habe ich schon geschrieben. Aber wenn dieser Produkt nicht von ihm erstellt wurde? Hast du etwas schon darüber gelesen?

Zitat
Anwälte sind nämlich die einzigen, die eine Rechtsberatung geben dürfen.

Ist nicht so. Fast alle Ämter und Gemeinden, Berater könnten dir eine Rechtsberatung geben und dabei umsonst oder recht günstig, allerdings, denke ich, nicht in diesem Fall.

Zitat
Meine Meinung: sei froh, daß Du keine Abmahnung bekommen hast und zahle das geforderte Honorar.

Der Meinung bin ich auch und höchstwahrscheinlich werde ich es auch tun.
Mir tut es nicht so sehr wegen des Geldes leid, sondern weil ein Klugscheißer für sein beschissenes Foto so viel Geld abkriegt.:evil:
Mir ist auch nicht sehr angenehm, wenn einer meine Fotos nimmt, aber noch unangenehmer ist es, von jemandem, der nicht viel davon hat, dafür Geld zu verlangen. Und wenn ich seine Rechnung bezahle, werde ich auch den Anderen gleiche Rechnungen stellen müssen, um auf meins zu kommen, dass will ich aber nicht.


Übrigens, wenn ich sage z.B. 30 Eur, er meint 50 aber am Ende der Richter sagt:" 30 EUr ist angemessen". Wer bezahlt da die Kosten?
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« Antworten #4 am: 12. Oktober 2006, 18:17:09 »

Zitat von: "trytakova777"

Übrigens, wenn ich sage z.B. 30 Eur, er meint 50 aber am Ende der Richter sagt:" 30 EUr ist angemessen". Wer bezahlt da die Kosten?


Achtung, das ist keine Empfehlung oder Rechtsberatung, sondern nur so vor sich hingedacht.

Wegen 60 Euro Streitwert wird sich kaum ein Rechtsanwalt nach BRAGO einspannen lassen, sondern Beratung nach Zeitaufwand machen.

Die Kosten hast Du erstmal. Beim Amtsgericht brauchst Du aber nicht unbedingt einen Anwalt. Der Richter wird Euch vielleicht nötigen, einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen. Richter sind nämlich immer hoch erfreut und motiviert, wenn sie so einen Kram zu verhandeln haben. Also jeder bezahlt seinen Aufwand selbst und die Gerichtskosten werden aufgeteilt.

Du hast die Genugtuung, daß er weniger bekommt, als er wollte. Und ihr beide habt einen Haufen Geld und Zeit verbrannt.
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« Antworten #5 am: 12. Oktober 2006, 20:59:18 »

Wollte nur die Meineung des Volkes wissen.
Hauptsache im Großen und Ganzem er riskiert genau so viel wie ich im Falle eines Prozesses.
Also muss er auch etwas nachgeben.
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« Antworten #6 am: 12. Oktober 2006, 23:09:04 »

Hallo trytakova777,

gleich mal vorab: Warum fragst Du uns hier überhaupt, wenn Du doch offenbar sowieso alles besser weißt ?

Zitat
Stellt euch vor, wenn für ein Scheißfoto im Internet mit begrenztem Besucheranzahl, ca. 50, kostet es 150 EUR, wie viel wird ein Kunstfoto in einer Zeitung kosten? 10 oder 100 Millionen? Es kann durchaus wegen eines Irrtums gedruckt werden und dann sagt der Fotograf:"Tja, mein Foto kostet 10 Mio., bitte überweisen..."
Das geht doch nicht so einfach?


Glaubts Du tatsächlich, dass Du einen Richter mit solchem Einlassungen beindrucken kannst ?

Zitat
Übrigen es gibt eine Gerichtsentscheidung, dass solche Mahnungen nicht mehr als 20EUR sein können, da man kein Rechtsanwalt sein muss um sie auszustellen. Besonders wenn die Kanzlei schon mehrere solche ausgestellt hat.


Dein Fall scheint aber keine Serienabmahnung zu sein. Im übrigen muss man kein Anwalt sein, es ist aber gängige und akzeptierte Praxis, bei Abmahnungen einen solchen einzusetzen. Bei Urheberrechtsverletzungen (also in Deinem Falle) ist dies dringend empfohlen, weil die rechtslage für Laien nicht überschaubar ist. Also: Sein einfach froh, dass es keine Abmahnung gab.

Zitat
Aber wenn dieser Produkt nicht von ihm erstellt wurde? Hast du etwas schon darüber gelesen?

Und wenn ich meine eigenen abgeschnittenen Fußnägel eingelegt in Wackelpudding fotografiere - das spielt für die Urheberfrage am Bild m.E. keine Rolle.

Zitat
Ist nicht so. Fast alle Ämter und Gemeinden, Berater könnten dir eine Rechtsberatung geben und dabei umsonst oder recht günstig, allerdings, denke ich, nicht in diesem Fall.

Geregelt ist das im Rechsberatungsgesetz. Entsprechende Ausbildung und Zulassung wird vorausgesetzt. Schätze, wir (alle ?) hier sind dafür eher nicht zugelassen. Insofern hier auch mein Hinweis: Ich bin kein Jurist und dies ist keine Rechtsberatung.

 
Zitat
Mir tut es nicht so sehr wegen des Geldes leid, sondern weil ein Klugscheißer für sein beschissenes Foto so viel Geld abkriegt.

Du solltest mal aus Schaden klug werden. Du beleidigst hier gerade auch noch den Urheber des von Dir verwendeten Fotos. Wenn der das hier zufällig liest, dann hast Du richtig Ärger am Hals.
Und im übrigen: Wen Du das Foto so "Scheiße" fandest, wieso hast Du es denn dann "geklaut" für Deine Auktionen, und zwar auch noch mehrfach ?


 
Zitat
Wollte nur die Meineung des Volkes wissen.
Hauptsache im Großen und Ganzem er riskiert genau so viel wie ich im Falle eines Prozesses.
Also muss er auch etwas nachgeben.

Ich bin nicht "das Volk". Mal davon abgesehen meinen Rat, unverbindlich, nicht einklagbar, ohne Gewähr und ganz umsonst:

Mann, komm' wieder runter auf den Teppich, zahl' die blöden 150 € und lass' beim nächstenmal die Finger von fremden Fotos.

Gruß,
Dirk
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« Antworten #7 am: 23. Oktober 2006, 03:48:50 »

Zitat von: "trytakova777"
...Hauptsache im Großen und Ganzem er riskiert genau so viel wie ich im Falle eines Prozesses...

Er riskiert mit Verlaub überhaupt nichts, du aber Deinen **** Account...
Gruß
Till
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Der liebste Freund des Fotografen ist der Papierkorb...
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